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EU-Verträge & -Institutionen
Fiskalpakt (Völkerrechtlicher Vertrag)
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Das Ziel verschärfter Haushaltsdisziplin der EU-Staaten und die vereinbarten Maßnahmen gehen überwiegend in die richtige Richtung. Die großen Erwartungen werden aber enttäuscht werden: Der Fiskalpakt stellt weder die Einführung der Schuldenbremse ins nationale Recht noch deren Anwendung sicher. Insbesondere haben die anderen Vertragsstaaten keine Handhabe, falls sich einzelne Regierungen nicht an die Vorgaben der eigenen Schuldenbremse halten. Selbst in Deutschland, wo Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit einen im europäischen Vergleich hohen Stellenwert genießen, gab es in der Vergangenheit verfassungswidrige Haushalte.
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Fiskalpakt (veröff. 26.03.2012) | 330 KB | Download | |
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