EU-Verträge & -Institutionen
Kontrolle von Durchführungsbefugnissen durch Ausschüsse (Verordnung)
cepAnalyse
Die auf ein Beratungs-, ein Prüfverfahren und ein Berufungsverfahren beschränkten Ausschussverfahren sorgen für mehr Transparenz und Effizienz. Das Beratungsverfahren mit einer unverbindlichen Stellungnahme des Ausschusses als Regelfall anzunehmen, erleichtert den Erlass von Durchführungsmaßnahmen. Das Ziel, mit verbindlichen Kriterien die Wahl zwischen dem Beratungs- und dem Prüfverfahren zu objektivieren, wird nicht erreicht. Denn die Kriterien setzen der Ermessensausübung bei der Wahl des Verfahrens keine echten Grenzen. Das Berufungsverfahren, das sich in festgelegten Fällen an das Prüfverfahren anschließt, eröffnet in politisch problematischen Konstellationen den Weg zu einer „zweiten Instanz“. Im Beratungsverfahren, also im Regelfall, haben weder die Mitgliedstaaten noch das Europäische Parlament und der Rat ein Vetorecht, wenn die Kommission ihre Durchführungsbefugnisse überschreitet.
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Kontrolle von Durchführungsbefugnissen durch Ausschüsse (veröff. 10.10.2011) | 112 KB | Download | |
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