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Umwelt
Verringerung nationaler Luftschadstoffe (Richtlinie)
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Der Maßnahmenkatalog speziell für Ammoniak-, Feinstaub- und Rußemissionen für die nationalen Luftreinhalteprogramme darf als „wesentliche Vorschrift“ nicht von der Kommission durch delegierten Rechtsakt geändert werden können. Drastische Emissionsreduktionen sind in kurzer Zeit nicht zu vertretbaren Kosten möglich. Daher sollten die Zwischenziele für 2025 verbindlich festgeschrieben werden.
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Verringerung nationaler Luftschadstoffe COM(2013) 920 (veröff. 30.06.2014) | 98 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag COM(2013) 920 (veröff. 18.12.2013) | 123 KB | Download | |
EP: 1. Lesung (veröff. 28.10.2015) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 16.12.2015) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 30.06.2016) |