Finanzmärkte
Listing Act - Mehrstimmrechtsaktien (cepAnalyse zu COM (2022) 761)
cepAnalyse
„Ordnungspolitisch ist das Ansinnen Brüssels weitgehend unbedenklich und ein wichtiger Hebel, um im Wettbewerb um wachstumsstarke, innovationsfreudige Firmen nicht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten“, sagt cep-Finanzexperte Philipp Eckhardt, der den Richtlinienentwurf der Kommission analysiert hat. Schutzvorkehrungen, die ein Auslaufen der Mehrstimmrechtsaktien bei Ableben, Geschäftsunfähigkeit oder dem Ausscheiden des Inhabers dieser Aktien vorsehen, seien nachvollziehbar, die Transparenzvorgaben sachgerecht und eine zwingende Voraussetzung für den Erfolg, da sie zur Wahrung des Anlegervertrauens beitrügen.
Allerdings kritisiert Eckhardt Schutzvorkehrungen zur Begrenzung des Stimmgewichts als zumeist entbehrlich. „Der Markt kann selbstständig agieren. Der Gesetzgeber sollte keine fixen Zeitspannen für das Auslaufen von Mehrstimmrechtsaktienstrukturen festlegen. Es ist wenig realistisch, dass er ,korrekte‘ und über alle Gesellschaften hinweg ,geeignete‘ Zeitspannen festlegen kann“, betont der cep-Experte. Zudem sollten Mehrstimmrechtsaktienstrukturen nicht nur auf Wachstumsmärkten für kleine und mittlere Unternehmen möglich sein, sondern auch auf geregelten Märkten und börsenähnlichen multilateralen Handelsplätzen.
In Deutschland sind Mehrstimmrechtsaktien seit fast 20 Jahren untersagt. Bundesfinanzminister Christian Lindner will über das Zukunftsfinanzierungsgesetz die Weichen für deren Wiedereinführung stellen.