Verkehr
Kombinierter Güterverkehr
cepAnalyse
„Die Befreiung des Zu- und Ablaufs von KV-Beförderungen von Wochenend-, Nacht- und Feiertagsfahrverboten steigert die Wettbewerbsfähigkeit des KV ohne Zusatzkosten für die Mitgliedstaaten. Mit den verpflichtenden KV-Unterstützungsstrategien und der 10%-KV-Kostenreduktionspflicht hat die Kommission erstmals ein Druckmittel, um Mitgliedstaaten zu bewegen, etwas Konkretes für das europäische KV-Netzwerk zu unternehmen, da sie bei mangelhafter Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren fürchten müssen“, sagt cep-Jurist Götz Reichert, der das Vorhaben mit cep-Verkehrsexperte Martin Menner analysiert hat.
Laut Menner sei die geforderte Kosteneinsparung von 10% jedoch zu gering, um Wettbewerbsnachteile des KV auszugleichen, zumal der reine Straßengüterverkehr von großzügigeren Vorgaben für Lang-Lkw und Zuladung profitiert. Zudem sei der erforderliche Nachweis, um als förderfähiger KV zu gelten, zu aufwendig und wenig praxistauglich, da er bei jeder Beförderung die Berechnung der eingesparten externen Kosten verlangt.
„Den Mitgliedstaaten die Wahl der Unterstützungsmaßnahmen zu überlassen, führt zu einem unübersichtlichen Flickenteppich, der die Kalkulation und Durchführung grenzüberschreitender KV-Beförderungen erschwert“, warnt Menner. Sinnvoller sei es, solche Maßnahmen EU-weit festzulegen, die sich auf die Bepreisung externer Effekte im Straßengüterverkehr und Effizienzsteigerungen im KV-System beziehen. Schließlich sollte auch der „Horizontal-Umschlag“ gefördert werden, da er sich gut für nicht-kranbare Sattelauflieger eignet.