Klima
Fit for 55: Nationale Klimaziele ab 2021 (cepAnalyse)
cepAnalyse
Durch ein separates Emissionshandelssystem für Straßenverkehr und Gebäude (EU-EHS II) sowie mit den Zielvorgaben der Mitgliedstaaten in den Sektoren, die nicht dem derzeitigen EU-Emissionshandel (EU-EHS I) unterliegen, wie Straßenverkehr, Gebäude und Landwirtschaft (Effort-Sharing) und Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF), soll das „Fit for 55“-Ziel erreicht werden.
„Durch das für 2026 vorgeschlagene EU-EHS II sowie die Verschärfung der 2030-Klimaziele für die Mitgliedstaaten wird es zu einer Doppelregulierung der Sektoren Straßenverkehr und Gebäude kommen,“ erklärt cep-Ökonomin Svenja Schwind, die das Vorhaben gemeinsam mit cep-Jurist Götz Reichert analysiert hat. Die Experten begrüßen diese Doppelregulierung: „Ein Emissionshandelssystem kann die Treibhausgasemissionen effektiv und effizient reduzieren. Die Klimaziele für die Mitgliedstaaten schaffen darüber hinaus Anreize beispielsweise für Ladeinfrastruktur-Investitionen und für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Verringerung von Markthemmnissen. Hierdurch wird der CO2-Preis im EU-EHS II reduziert.“
Allerdings will die Kommission die Flexibilität der Mitgliedstaaten einschränken: „Jeder Mitgliedstaat erhält jährliche Emissions¬zuweisungen auf Basis seiner nationalen Effort-Sharing-Klimaziele; diese dürfen nicht überschritten werden. Die Mitgliedstaaten, die höhere Emissionsreduktionen als ihre nationalen Vorgaben erreichen, können Teile ihrer überschüssigen Emissionszuweisungen auf andere Mitgliedstaaten übertragen,“ erklärt Reichert. „Die Forderung des Parlaments, diese Handelsmöglichkeit einzuschränken, geht in die falsche Richtung: nicht weniger, sondern mehr Flexibilität zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt eine kosteneffiziente Erfüllung der Klimaziele,“ betont Schwind.