Binnenmarkt & Wettbewerb
EU-Lieferkettenrichtlinie (cepAdhoc)
cepAdhoc
„Die vielen sauberen Unternehmen zahlen mit den ihnen auferlegten, sehr weitgehenden Sorgfaltspflichten einen hohen Preis für die wenigen schwarzen Schafe“, sagt cep-Vorstand Henning Vöpel, der die Analyse mit den cep-Ökonomen Matthias Kullas und André Wolf sowie cep-Jurist Götz Reichert verfasst hat. „Die Kommission sollte die Schraube bei der Lieferkettenrichtlinie nicht zu fest anziehen. Ein Überdrehen hätte sogar negative Folgen für die Nachhaltigkeit und den Mittelstand. Produktion würde aus ärmeren Ländern zurückverlagert, und der Mittelstand wäre mit den Sorgfaltspflichten gegenüber multinationalen Konzernen benachteiligt“, betont Vöpel.
Die Wissenschaftler kritisieren einen „erheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen“, ohne dass gewährleistet werden könne, die beabsichtigten Ziele sicher zu erreichen. Zudem sehen sie eine Benachteiligung des Mittelstandes aufgrund niedrig angesetzter Schwellenwerte bei der Unternehmensgröße.
Auch könnten Probleme bei der zivilrechtlichen Haftung entstehen. „Sollte der EU-Gesetzgeber eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen festlegen, so müssen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Haftungsrisiko nicht unverhältnismäßig ist“, fordert cep-Jurist Reichert.
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EU-Lieferkettenrichtlinie (cepAdhoc) (veröff. 23.02.2022) | 347 KB | Download | |
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