cepAnalyse
Energie
Einrichtungen zur Regulierung des EU-Strommarkts (Verordnung)
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Aus Sicht des cep verstößt z.B. die Einrichtung regionaler Betriebszentren (ROCs) gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Außerdem kritisieren die Energieexperten des cep, dass Beschlüsse im Regulierungsrat von ACER mit einfacher Mehrheit getroffen werden sollen, was dem Auftrag der ACER widerspricht, die Kooperation der nationalen Regulierungsbehörden zu stärken. Auch verstößt die umfassende Letztentscheidungskompetenz von ACER zu allen grenzüberschreitenden Regulierungsfragen gegen die praktizierte EuGH-Rechtsprechung.
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Einrichtungen zur Regulierung des EU-Strommarkts COM(2016) 863 (veröff. 01.08.2017) | 131 KB | Download | |
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Presseinformation 66/2017 (veröff. 01.08.2017) | |||
Verordnungsvorschlag COM(2016) 863 (veröff. 30.11.2016) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 26.02.2018) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 05.06.2018) | |||
Kommission, Rat, EP: Trilogergebnis (veröff. 18.01.2019) |