PRESSEINFORMATION 85/2017

Einlagensicherung und Finanzunion: Ein neuer Anlauf?

Morgen wird die Europäische Kommission ihre überarbeiteten Pläne zur Vollendung der Bankenunion vorlegen. Bei der Einlagensicherung ist in den letzten Tagen öfter von einem Entgegenkommen der Kommission die Rede. Auf der Grundlage einer vorläufigen Fassung der Kommissionsmitteilung bewertet das cep diese neuen Pläne mit den folgenden wichtigsten Ergebnissen:

Bei den Kommissionsvorschlägen zur europäischen Einlagensicherung (EDIS) von einem Entgegenkommen zu sprechen, ist verfrüht. Die Kommission kommt den Gegnern ihrer Einlagensicherungspläne nur symbolisch entgegen. Sie will dem festgefahrenen Dossier nach der Bundestagswahl neues Leben einhauchen. In der Sache ändert sie ihre Position aber nicht unbedingt. Van Roosebeke, Fachbereichsleiter am cep: „Zwar sollen sich die Einlagensicherungssysteme nach Vorstellungen der Kommission zuerst nur gegenseitig Kredite gewähren müssen. Auf eine Verlustteilung soll zuerst verzichtet werden. Die Kommission will aber Kredite bis zu 90% des Liquiditätsbedarfs vorschreiben. In ihrem ursprünglichen Vorschlag war nur von 20% die Rede. Gleichzeitig lässt die Kommission im Unklaren, wie viele Mittel die nationalen Einlagensicherungssysteme überhaupt vorhalten müssen. In der Kombination beider Faktoren kann diese massive Erhöhung der Liquiditätshilfe einer Verlustdeckung gleichkommen. Dies wäre mit massiven Fehlanreizen und Umverteilungseffekten verbunden, wie schon im ursprünglichen Kommissionsvorschlag.“ Auch bei den Bedingungen, die für den Übergang zu einer späteren Verlustdeckung durch EDIS erfüllt sein müssen, sollte die Kommission ambitionierter sein. „Eine Hinterlegung von Staatsanleihen mit Eigenkapital ist notwendig“, so Van Roosebeke. In dieser Frage zeigt die Kommission jedoch nach wie vor keinerlei Ambitionen.

Die fehlende Pflicht für Banken, Staatsanleihen mit Eigenkapital zu hinterlegen, stellt aber die Nachhaltigkeit der Bankenunion in Frage, weil sie die Verknüpfung zwischen Banken und Staaten stärkt statt schwächt. Van Roosebeke: „Sinnvoll wäre es, schnellstmöglich Obergrenzen für Investitionen in Staatsanleihen einzuführen, um Klumpenrisiken abzubauen. Das kann die EU auch im Alleingang, ohne die USA und Japan tun.“ Stattdessen will die Kommission diese Freistellung sogar auf mit Staatsanleihen besicherte Wertpapiere (sogenannte SBBs) ausdehnen. Van Roosebeke: „Das gilt es unbedingt zu vermeiden. Solche SBBs würden die Verbindung zwischen Banken und Staaten stärken, statt sie zu schwächen. Darüber hinaus ist das Risiko, dass SBBs eines Tages zu einer gemeinsamen Haftung der Euro-Staaten – und damit implizit zu Euro-Bonds – führen, nicht von der Hand zu weisen.“

Eine fiskalische Letztsicherung für den Bankenabwicklungsfonds (SRF) durch den ESM ist vertretbar, muss aber richtig umgesetzt werden. Van Roosebeke: „Der ESM-Backstop kann die Hürden für die Inanspruchnahme des SRF senken. Wichtig ist daher, dass die Regeln zur Gläubigerbeteiligung („bail-in“) und das Beihilferecht strikt angewandt werden. Um Moral-Hazard-Risiken zu minimieren, müssen betroffene Mitgliedstaaten ihren Beitrag an den Abwicklungskosten leisten, bevor der ESM einspringt.“

cepInput Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, Teil I: Finanzunion