Presseinformation 4/2024
Haftung für KI-Schäden: Gut gemeint, juristisch schlecht gemacht
Freiburg/Berlin. Die Haftung für Schäden, die aus Künstlicher Intelligenz (KI) resultieren, stellt Geschädigte bislang oft vor Beweisschwierigkeiten. KI-Systeme sind zumeist komplex und undurchsichtig. Die Kommission will daher diese Probleme durch eine Offenlegungspflicht und eine Kausalitätsvermutung verringern. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält das zwar für sinnvoll, hat aber rechtlich große Bedenken. Das Gesetz dürfe sich nicht auf Art. 114 AEUV stützen.
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