Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Beschluss)
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Arbeit & Soziales

Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Beschluss)

Die Kommission will die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene zu einem förmlichen Netzwerk zusammenschließen und mit einem Benchmarking-System ihre Effizienz verbessern.

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Status

Durch den formellen Zusammenschluss der Arbeitsverwaltungen erhalten die Empfehlungen des Netzwerks eine hohe Verbindlichkeit, so dass auch mit deren Umsetzung gerechnet werden kann. Dies verbessert die Effizienz der öffentlichen Arbeitsverwaltung. Problematisch ist die Befugnis der Kommission, die Kriterien für das Benchmarking durch delegierte Rechtsakte festzulegen. Dies verstößt gegen Art. 290 AEUV.

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Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen COM(2013) 430 (veröff. 04.11.2013) PDF 91 KB Download
Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen COM(2013) 430
Beschlussvorschlag COM(2013) 430 (veröff. 17.06.2013) PDF 89 KB Download
EP: Berichtsentwurf (veröff. 24.09.2013) PDF 159 KB Download
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 10.12.2013) PDF 248 KB Download