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Arbeit & Soziales
Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 (Mitteilung)
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Gleichbehandlung der Geschlechter ist in den Mitgliedstaaten selbstverständlich, was sich in den einzelnen Rechtsordnungen auch widerspiegelt. Ursache faktischer Ungleichbehandlung ist regelmäßig die Gesinnung einzelner Akteure. Da sich Gesetze zur Änderung persönlicher Gesinnung nicht eignen, ist es zu begrüßen, dass die Kommission auf legislative Maßnahmen weitgehend verzichtet. Dagegen muss kritisiert werden, dass sich die Kommission nicht mit der Frage auseinandersetzt, ob es rationale Gründe für Ungleichbehandlungen geben kann. Ebenso muss festgestellt werden, dass die von der Kommission geforderte Harmonisierung einzelner Straftatbestände mit der Kompetenzordnung des AEUV nicht zu vereinbaren ist.
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Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 KOM(2010) 491 (veröff. 13.12.2010) | 76 KB | Download | |
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