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Energie
Sicherheit der Erdgasversorgung (Verordnung)
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Zwar ist es durchaus positiv, dass alle Mitgliedstaaten zu einem Mindestmaß an Vorsorge verspflichtet werden. Doch schlägt die Kommission eine Ausdehnung der eigenen Befugnisse vor, die dem Subsidiaritätsprinzip widerspricht. Der Vorschlag einer Verordnung statt einer Richtlinie verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Aufteilung der zur Sicherung der Gasversorgung entstehenden Kosten ist nicht sachgerecht geregelt. Daher sollte die Verordnung zurückgenommen werden.