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Verkehr
Qualifikation von Berufskraftfahrern (Richtlinie)
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Der Vorschlag der EU-Kommission sieht außerdem die verpflichtende Ausstellung von gesonderten Qualifizierungsnachweisen für Berufskraftfahrer aus anderen Mitgliedstaaten vor. Deren gegenseitige Anerkennung in der EU stellt sicher, dass Fahrer in dem Land Qualifizierungskurse absolvieren können, in dem sie arbeiten. Auch die Verpflichtung, „Fahrerbescheinigungen“ für Fahrer aus Drittstaaten auch ohne vermerkten Unionscode gegenseitig anzuerkennen, löst das Problem mangelnder gegenseitiger Anerkennung von absolvierten Weiterbildungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
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Qualifikation von Berufskraftfahrern COM(2017) 47 (veröff. 16.05.2017) | 137 KB | Download | |
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Presseinformation 45/2017 (veröff. 16.05.2017) | |||
Richtlinienvorschlag COM(2017) 47 (veröff. 01.02.2017) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 08.06.2017) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 12.10.2017) | |||
EP: 1. Lesung (veröff. 13.03.2018) |