Finanzmärkte
Provisionsverbote in Finanzdienstleistungsmärkten (cepStudie)
cepStudie
„Bei einem Provisionsverbot müssten Anbieter von Finanz- und Versicherungsprodukten ihre Geschäftsmodelle ändern, etwa in Form honorarbasierter Beratung. Stattdessen sollten Anbieter das Wissen von Verbrauchern in Finanzfragen stärken“, fordert cep-Ökonom Philipp Eckhardt, der mit cep-Juristin Anastasia Kotovskaia das Pro und Kontra von Provisionsverboten abgewogen hat.
Demnach trägt gestärktes Verbraucherwissen dazu bei, eine fundierte Entscheidung treffen zu können. „Eine Provisionsverbot ist nicht zweckmäßig. Es gibt andere Wege, Anlage- und Versicherungsberatung zu stärken“, sagt Anastasia Kotovskaia. So sollte der Gesetzgeber Offenlegungsvorgaben verschärfen, um Verbrauchern Geschäftsmodelle verständlicher zu machen. Dabei müsste ein sogenanntes Level-Playing-Field gewahrt bleiben, welches kein Vergütungssystem von vornherein bevorzugt oder benachteiligt. Kritisch sei zudem, dass eine Beschränkung von Vertriebswegen auch in das Recht der Anbieter von Finanzdienstleistungen eingreift, ihren Beruf frei ausüben zu können.
Das cep hält daher einen Wettbewerb von Beratungsmodellen und Vertriebsstrukturen auch in Zukunft für unerlässlich. Es dürfe keine Marktzutrittsschranken geben. „Nur im Wettbewerb mit Provisionsmodellen funktionieren Honorarberatungsmodelle – und andersherum“, betont Eckhardt.
Die Studie wurde mit Mitteln einer freien Zuwendung der MLP SE erstellt.
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Provisionsverbote in Finanzdienstleistungsmärkten (cepStudie) (veröff. 16.03.2023) | 481 KB | Download | |
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