Personenregistrierung auf Fahrgastschiffen (Richtlinie)
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Verkehr

Personenregistrierung auf Fahrgastschiffen (Richtlinie)

Dr. Martin Menner
Dr. Martin Menner
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Die EU-Kommission hat eine Änderung der Richtline zur Personenregistrierung auf Fahrgastschiffen vorgeschlagen. Meldepflichten sollen an neue technologische Entwicklungen angepasst werden, damit im Notfall die Rettungsbehörden sofort auf wichtige Personendaten zugreifen können.

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Status

Eine ausnahmslose Meldepflicht der Personenanzahl an Bord von Fahrgastschiffen und die Umstellung aller Meldepflichten auf elektronische Übermittlung ermöglichen bei Not- und Unfällen die sofortige Bereitstellung von wichtigen Daten an die zuständige Behörde. Mit der Möglichkeit, die Personenanzahl über das an Bord vorhandene automatische Identifizierungssystem (AIS) zu melden, wird aus Sicht des cep ein kostengünstigeres Verfahren angeboten. Die Entflechtung sich teilweise überlappender Meldepflichten reduziert darüber hinaus den Verwaltungsaufwand.

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Personenregistrierung auf Fahrgastschiffen COM(2016) 370 (veröff. 29.08.2016) PDF 151 KB Download
Personenregistrierung auf Fahrgastschiffen COM(2016) 370
Richtlinienvorschlag COM(2016) 370 (veröff. 06.07.2016) PDF 294 KB Download
Rat: Politische Einigung (veröff. 08.03.2017)
EP: 1. Lesung (veröff. 04.10.2017)
Rat: Annahme (veröff. 23.10.2017)