Nutzung ziviler Drohnen (Mitteilung)
cepAnalyse

Verkehr

Nutzung ziviler Drohnen (Mitteilung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Die Europäische Kommission will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ab 2016 ferngesteuerte Drohnen („RPAS“) im zivilen Luftverkehr eingesetzt werden können. Dies erfordert EU-weite Vorschriften für die Herstellung und den Betrieb von RPAS, die den potentiellen Risiken, z.B. Unfällen oder der Verletzung der Privatsphäre, gerecht werden. Die RPAS-Branche soll gefördert werden, damit sich der Markt schneller „entwickelt“. Insbesondere sollen KMU über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert werden sollen.

cepAnalyse

Status

EU-einheitliche Vorschriften für den Betrieb von RPAS erleichtern den grenzüberschreitenden RPAS-Einsatz und stärken so den Binnenmarkt. Es ist fraglich, ob die bloße Information über die verschiedenen Fördermöglichkeiten ausreichend ist, um KMU eine Teilnahme am Wettbewerb um Fördermöglichkeiten zu ermöglichen.

PDF herunterladen

Nutzung ziviler Drohnen COM(2014) 207 (veröff. 24.11.2014) PDF 128 KB Download
Nutzung ziviler Drohnen COM(2014) 207