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Arbeit & Soziales
Nachweis sicherheitsrelevanter Kompetenzen von Zugbegleitern (Bericht)
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Die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Zugbegleitern wird durch die derzeitige Rechtslage in den Mitgliedstaaten nicht beschränkt. Der Kommission liegen – wie sie selbst eingesteht – auch keine Belege für eine Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Durch eine EU-weit obligatorische Zertifizierung von sicherheitsrelevanten Kompetenzen der Zugbegleiter werden lediglich zusätzliche Kosten entstehen.
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Nachweis sicherheitsrelevanter Kompetenzen von Zugbegleitern COM(2013) 33 (veröff. 08.07.2013) | 110 KB | Download | |
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