cepAdhoc
Finanzmärkte
Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen
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Nach Einschätzung des cep schafft die Verordnung Rechtsunsicherheit, weil mehrere Offenlegungsregeln ungenau gestaltet sind. So ist unklar, ob sie nur eine allgemeine Offenlegungspflicht oder darüber hinaus eine effektive Verpflichtung der Finanzmarktteilnehmer zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsthemen beinhalten.
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a04 (veröff. 25.06.2019) | 309 KB | Download | |
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