cepInput
Arbeit & Soziales
Koordinierung der Sozialsysteme (cepInput)
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Aus Sicht des cep sollte wie bisher das Recht auf Mitnahme von Arbeitslosenleistungen in einen anderen Staat EU-weit nur für drei Monate vorgeschrieben sein und die Staaten über einen längeren Zeitraum entscheiden können. Eine arbeitslose Person sollte einen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen gegenüber dem Staat haben, in welchem sie zuletzt die entsprechende Qualifikationszeit erfüllt hat. Staaten sollten die Dauer der Qualifikationszeit für Ansprüche auf Arbeitslosenleistungen selbst festlegen können.
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cepStudie (veröff. 03.09.2019) | 339 KB | Download | |
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