Umwelt
Industrie-Emissionen (cepAnalyse zu COM(2022) 156)
cepAnalyse
„Die Pflicht zur Festlegung von maximal strengen Emissionsgrenzwerten führt zu einer Emissionsreduktion ohne Rücksicht auf die Kosteneffizienz“, warnt Svenja Schwind. Die cep-Klimaexpertin hat den Richtlinienentwurf und die geplanten delegierten Rechtsakte mit cep-Jurist Götz Reichert untersucht. „Eine Ausweitung des Geltungsbereichs birgt die Gefahr, Genehmigungsverfahren und damit die industrielle Transformation zu mehr Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutz zu verzögern. Zudem ist die Ermächtigung der Kommission, den Geltungsbereich durch delegierte Rechtsakte auszuweiten, EU-rechtswidrig“, betont Reichert. Die Entscheidung obliege laut Artikel 290 AEUV allein den Gesetzgebern in Parlament und Rat – und nicht der Kommission.
Laut Svenja Schwind können maximal strenge Grenzwerte oftmals nur unter Einsatz bestimmter Techniken erreicht werden. Dadurch werde nationalen Behörden die Möglichkeit genommen, in Genehmigungsentscheidungen die Vielfalt von Anlagen und Technologien in der EU zu berücksichtigen. Die Entscheidungsrechte der Mitgliedstaaten würden faktisch auf null sinken. Es drohe ein unverhältnismäßig hoher Kosten- und Verwaltungsaufwand. Auch dies sei EU-rechtswidrig. Anstatt ordnungsrechtliche Vorgaben für einzelne Anlagen verbindlich festzulegen, sollten marktbasierte Anreize etwa durch eine Bepreisung des Ressourcenverbrauchs das Genehmigungsverfahren verschlanken.
Die cep-Forscher fürchten eine Doppelregulierung. „Der CO2-Ausstoß bestimmter Industrieanlagen wird bereits über das EU-Emissionshandelssystem reguliert“, erklärt Schwind.