Governance der Energieunion (Verordnung)
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Energie

Governance der Energieunion (Verordnung)

Dr. Martin Menner
Dr. Martin Menner
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Ein „Governance-System“ soll die Koordination der energiepolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU ermöglichen sowie Planungs- und Berichterstattungspflichten straffen. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission schafft Übersichtlichkeit und reduziert bürokratischen Aufwand. Allerdings ist die Ermächtigung der Kommission zur Ausgestaltung einer Finanzierungsplattform für Erneuerbare-Energien-Projekte EU-rechtswidrig.

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Status

Aus Sicht des cep ist die Festlegung verbindlicher EU-Ziele, ohne diese durch verbindliche nationale Ziele zu konkretisieren, sowohl realitätsfremd als auch rechtlich inkonsequent. Allerdings wären quasi-verpflichtende „Empfehlungen“ der Kommission rechtswidrig, da wesentliche Regelungen durch den EU-Gesetzgeber selbst getroffen werden müssen. Die Ermächtigung der Kommission, die „notwendigen Bestimmungen für die Einrichtung und das Funktionieren“ der Finanzierungsplattform für Erneuerbare-Energien-Projekte festlegen zu dürfen, verstößt nach Auffassung des cep gegen EU-Recht.