Europäisches Klimagesetz (cepAnalyse zu COM2020_80)
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Klima

Europäisches Klimagesetz (cepAnalyse zu COM2020_80)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Martin Menner
Dr. Martin Menner

Das "Europäische Klimagesetz" soll das Ziel der "Klimaneutralität" der EU bis 2050 festlegen sowie die Prüfung einer weiteren Verschärfung der Emissionsreduktionsvorgaben für 2030 von 40% auf 50% bis 55% gegenüber 1990 regeln.

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Status

Bevor die EU das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 festlegt, sollte sie einschätzen können, welche Auswirkungen die dafür notwendigen Treibhausgas-Einsparungen in der EU haben. Die Ermächtigung der Kommission, durch delegierte Rechtsakte einen Zielpfad für die schrittweise Verwirklichung des EU-2050-Klimaziels festlegen zu dürfen, verstößt gegen EU-Recht.

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