Digitale Wirtschaft
EU Data Act (cepInput)
cepInput
"Dass der Staat neben Krisenfällen auch dazu berechtigt werden soll, Daten anzufordern, wenn er ohne die Daten rechtliche Pflichten nicht erfüllen kann, ist als Zweck zu vage", kritisiert cep-Juristin Anja Hoffmann, die das EU-Vorhaben untersucht hat. Ob der Eingriff in die Vertragsfreiheit der Hersteller intelligenter Haushaltsgeräte, Maschinen und E-Autos durch die generelle Datenteilungspflicht verhältnismäßig ist, sei noch nicht abschließend geprüft. Negative Effekte für die Hersteller müssten abgemildert werden.
Hoffmann begrüßt, dass die Kommission die Interoperabilität verbessern will. Sie fordert aber, dass dringend weitere wirtschaftliche, technische und rechtliche Hindernisse für die Datenwirtschaft beseitigt werden. Zudem müsse der Data Act rechtssicher mit anderen EU-Rechtsakten abgestimmt werden.
"Der Data Act darf wichtige Fragen wie die Haftung nicht ausklammern. Zudem müssen weitere Hindernisse abgebaut werden, denen die Akteure der Datenwirtschaft derzeit ausgesetzt sind. Gelingt all dies nicht, droht der Data Act sein Ziel zu verfehlen, zum Beschleuniger der Digitalisierung zu werden", betont Hoffmann.
Der Data Act soll vor allem regeln, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck Daten des Privatsektors an den Staat (Business to Government) weitergereicht und zwischen privaten Unternehmen (Business to Business) ausgetauscht werden können.
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EU Data Act (cepInput) (veröff. 09.02.2022) | 1 MB | Download | |
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