Arbeit & Soziales
Erwerb und Erhalt von Betriebsrentenansprüchen (Richtlinie)
cepAnalyse
Das cep lehnt den geänderten Vorschlag aus zwei Gründen ab: Zum einen schränkt er das Gestaltungsrecht des Arbeitgebers massiv ein. Statt diesen in seinem freiwilligen Angebot einer Betriebsrente zu unterstützen, erwerben Arbeitnehmer künftig schneller unverfallbare Rentenansprüche. Deren Erhalt muss der Arbeitgeber auch dann garantieren, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Im Ergebnis machen diese Vorschläge Betriebsrenten für Arbeitgeber eher uninteressant und können dazu führen, dass Arbeitgeber künftig keine Betriebsrenten mehr anbieten.
Zum anderen, und nicht weniger bedenklich, ist die Tatsache, dass durch die Streichung der Vorschriften zur Übertragbarkeit keinerlei grenzüberschreitender Bezug mehr gegeben ist. Es ist nicht erkennbar, aus welchem Grund EU-Handeln überhaupt erforderlich ist und welchen Mehrwert das Handeln der EU gegenüber einzelstaatlichen Vorschriften hat.
Die EU ersetzt faktisch den nationalen Gesetzgeber in dessen Kompetenzbereich.
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Erwerb und Erhalt von Betriebsrentenansprüchen KOM(2007) 603 (veröff. 10.12.2007) | 99 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag KOM(2007) 603 (veröff. 09.10.2007) | 193 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 05.07.2013) | 139 KB | Download | |
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 09.12.2013) | 253 KB | Download |