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Verkehr
Erstes Eisenbahnpaket (Richtlinie)
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Eine wirksame Regulierung des Eisenbahnsektors durch die EU ist unabdingbar. Die Einrichtung von unabhängigen Regulierungsstellen ist unverzichtbar. Vertragsvereinbarungen zwischen Mitgliedstaat und Infrastrukturbetreiber geben Planungssicherheit über die Finanzierung der Infrastruktur. Der beibehaltene Grundsatz, dass Infrastrukturbetreiber bei der Erhebung von Wegeentgelten nur Grenzkosten berücksichtigen dürfen, verhindert jedoch einen über Wegeentgelte finanzierten notwendigen Ausbau der Infrastruktur. Das Vorhaben der Kommission, wesentliche Aspekte der Rechtlinie exekutiv durch delegierte Rechtsakte zu regeln, verstößt gegen EU-Recht.
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cepHintergrund (veröff. 22.11.2010) | 46 KB | Download | |
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Neufassung des 1. EBP 1. Teil: Wettbewerbsregulierung KOM(2010) 475 (veröff. 22.11.2010) | 88 KB | Download | |
Neufassung des 1. EBP 2. Teil: Infrastruktur KOM(2010) 475 (veröff. 22.11.2010) | 89 KB | Download | |
Monitor zum abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren (veröff. 14.03.2010) | 899 KB | Download |