cepAnalyse
Arbeit & Soziales
Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (Verordnung)
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Aus Sicht des cep kann die geplante Behörde die Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten erleichtern und dadurch die einheitliche Anwendung des EU-Rechts verbessern. Es sollte aber klargestellt werden, dass die Behörde keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden besitzt. Auch sollte der Sitz der Behörde einvernehmlich von den Regierungen der Mitgliedstaaten festgelegt werden.
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Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde COM(2018) 131 (veröff. 14.08.2018) | 306 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag COM(2018) 131 (veröff. 13.03.2018) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 26.11.2018) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 06.12.2018) | |||
Kommission, Rat, EP: Trilogergebnis (veröff. 20.02.2019) |