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Digitale Wirtschaft
Der Digital Markets Act (cepInput)
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Die Kommission sollte sicherstellen, dass das Gesetz über Digitale Märkte nur Unternehmen betrifft, deren Marktmacht höchstwahrscheinlich nicht bestreitbar ist und so auf benachbarte Märkte übertragen werden kann, dass ein ernsthaftes Risiko besteht, dass der Wettbewerb auf diesen benachbarten Märkten behindert wird. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, muss die Kommission klar definieren, welche Voraussetzungen eine Anwendung des Digital Markets Acts rechtfertigen. Die Eingriffe des Gesetzes in die Grundrechte – insbesondere die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht – müssen auf ein Maß beschränkt werden, das verhältnismäßig ist.
Der cepInput erscheint auf Englisch
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Der Digital Markets Act (cepInput) (veröff. 24.11.2020) | 395 KB | Download | |
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