cepAdhoc
Corona
Corona-Apps und Europäischer Datenschutz (cepAdhoc)
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Apps, die lediglich epidemiologisch relevante Kontakte aufzeichnen, sind eine datenschutzfreundlichere Alternative zu Apps, die Ortsdaten erfassen. Solche Apps können ohne personenbezogene Daten arbeiten, so dass die damit verbundene Datenverarbeitung nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung fällt. Dennoch setzt die E-Privacy-Richtlinie auch in diesem Fall die Einwilligung der Nutzer voraus. Die Einwilligung muss "frei gegeben" werden, weshalb Mitgliedstaaten die Nutzung der Apps nicht zur Bedingung machen können, Kontaktsperren aufzuheben.