CO2-Fußabdruck von Batterien für E-Fahrzeuge
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Verkehr

CO2-Fußabdruck von Batterien für E-Fahrzeuge

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Martin Menner
Dr. Martin Menner

Die EU-Kommission will die Berechnung des CO2-Fußabdrucks von E-Fahrzeug-Batterien einführen. Dazu soll in der Regel stets die CO2-Intensität des Strommix im Herstellerland maßgeblich sein. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält das Vorhaben angesichts des EU-Emissionshandels für überflüssig und schädlich.

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„Die geplanten EU-Vorgaben sind klimapolitisch nutzlos. Sie verkennen, dass wegen der Zertifikatsobergrenze (Cap) des EU-Emissionshandels selbst ein zusätzlicher Strombedarf der europäischen Batterieproduktion EU-weit zu keinen zusätzlichen CO2-Emissionen führt“, sagt cep-Jurist Götz Reichert, der das Vorhaben der Kommission mit cep-Verkehrsexperte Martin Menner analysiert hat.

Die bilanzielle Anrechnung von CO2-freiem Ökostrom durch Stromabnahmeverträge (PPAs) und Herkunftsnachweise (HKN) fördert nach Ansicht der cep-Forscher den Ausbau erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung. Daher sollte dies als CO2-freier Ökostrom – anstatt der CO2-Intensität des nationalen Strommix – in die Berechnung einfließen.

„Es ist unlogisch, ineffizient und unpraktikabel, den Standort von Batteriefabriken an den Standort von Wind- oder Solarkraftwerken koppeln zu müssen, um als Batteriehersteller in den Genuss einer Anrechnung von emissionsfreiem Ökostrom kommen zu können“, warnt Menner.

Die EU-Pläne würden die Batterieproduktion und die Transformation zur Elektromobilität in der EU hemmen. Denn Hersteller würden faktisch gezwungen, Batterien als wenig klimafreundlich zu kennzeichnen. „Die Nichtzulassung der bilanziellen Anrechnung von Ökostrom ist daher ein schwerer Fehler, der die Effizienz europäischer Klimaschutzinstrumente mindert, der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schadet und damit die Verkehrswende ausbremst“, erklärt Menner.

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