
Klima
Clean Industrial Deal
cepAnalyse

Die Vorstellung der EU, über Dekarbonisierungsdruck grünes Wachstum zu initiieren, droht an der Realität zu scheitern: Hohe Energiekosten, geringe heimische Produktionskapazitäten für grüne Technologien und ein harter globaler Wettbewerb zwingen zum Umdenken. Die EU-Kommission hat daher in ihrer Mitteilung zum Clean Industrial Deal ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität skizziert.
Besonders kritisch sehen die Autoren Andre Wolf und Götz Reichert die angedachte Einführung von Local-Content-Kriterien in der öffentlichen Beschaffung: „Das ist der falsche Weg, um die Resilienz industrieller Lieferketten zu stärken. Die EU sollte sich stärker auf den Aufbau neuer internationaler Lieferkanäle mit gleichgesinnten Partnerländern konzentrieren“, betont der cep-Ökonom Wolf. Neue CO2-Labels und grüne Leitmärkte könnten zwar dazu beitragen, die Entwicklung von Dekarbonisierungstechnologien voranzutreiben, die gesamtwirtschaftliche Effizienz der Transformation zu verbessern und damit die Emissionsvermeidungskosten zu senken. Allerdings drohten sie auch, die europäische Klimapolitik noch komplizierter zu machen. Unternehmen müssten sich auf zusätzliche Informationspflichten einstellen. Die EU sollte daher die Anforderungen an den Nachweis des CO2-Fußabdrucks so einfach wie möglich gestalten.
Die Autoren sehen insbesondere zwei Einzelmaßnahmen positiv, die eine unmittelbare ökonomische Anreizwirkung zur Senkung der Energiekosten entfalten könnten: Stromabnahmeverträge, sogenannte PPAs (Power Purchase Agreements), reduzierten die Marktrisiken sowohl für Stromerzeuger als auch für Verbraucher. „Die Harmonisierung der nationalen Stromsteuern auf EU-rechtlich festgelegte Mindestsätze würde dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu schaffen, insbesondere auf den Märkten für stromintensive Produkte“, so cep-Energieexperte Reichert. Insgesamt bleibe die Strategie jedoch auf der Finanzierungsseite zu unkonkret. Dies gelte vorwiegend für die langfristig notwendige Finanzierung der angedachten Förderinstrumente mit EU-Eigenmitteln.