Binnenmarkt & Wettbewerb
Unzulässigkeit der Datenübermittlung in die USA (cepStudie)
cepStudie
Der Richterspruch hatte die bis dahin übliche Datenübermittlung auf Basis des sogenannten Privacy-Shield-Beschlusses für unzulässig erklärt. Die Nutzung von Standardvertragsklauseln bleibt zwar grundsätzlich zulässig. "Datentransfers von Unternehmen aus der EU an Cloud-Dienste in den USA wie Microsoft, Amazon, Google oder Dropbox sind aber rechtswidrig, wenn die dortigen Datenempfänger den US-Überwachungsgesetzen unterliegen und Zugriff auf die Dateninhalte im Klartext haben", sagt cep-Juristin Dr. Anja Hoffmann.
Denn in diesen Fällen lässt sich laut Hoffmann der Zugriff der US-Behörden auch durch zusätzliche Datenschutzmaßnahmen nicht wirksam verhindern. Dies gelte auch dann, wenn sich die Unternehmen auf unternehmensinterne Datenschutzregelungen stützten.
Die vorliegende cepStudie untersucht das "Schrems II"-Urteil und dessen Folgen, inklusive seiner möglichen Umsetzung, und berücksichtigt dabei auch die Entwurfsfassungen der Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses und der geänderten Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.
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Unzulässigkeit der Datenübermittlung in die USA (cepStudie) (veröff. 26.01.2021) | 1 MB | Download | |
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