Umgang mit ausländischen Investitionen (cepAdhoc)
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Finanzmärkte

Umgang mit ausländischen Investitionen (cepAdhoc)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die COVID-19-Krise und ihre schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob EU-Unternehmen vor der Übernahme durch ausländische Investoren geschützt werden müssen. Die EU-Kommission hat daher einen Leitfaden für dem Umgang mit Investitionen aus Drittstaaten veröffentlicht, den das cep bewertet hat.

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Auch während der COVID-19 Pandemie sollte die "Abwehr" ausländischer Investitionen durch die Mitgliedstaaten nicht über das hinausgehen, was absolut notwendig ist, um ernsthaften Schäden für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu begegnen. Zwar ist insbesondere bei medizinischen Gütern jüngst die hohe Abhängigkeit der EU von bestimmten Lieferanten aus einzelnen Drittstaaten offenbar geworden. Zur Behebung dieser Abhängigkeit sind jedoch Kapitalbeschränkungen nicht angemessen. Es gibt alternative Maßnahmen dem Problem Herr zu werden, dazu zählt u.a. die Diversifizierung der Angebotsstrukturen. Die Screening-Regeln der FDI-Verordnung lassen den Mitgliedstaaten zu viel Spielraum bei der Bestimmung der Angemessenheit einer FDI. Sie erhöhen das Risiko des Protektionismus. Notwendig wäre eine Rückbesinnung auf die engen Vorschriften zur Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit aus den EU-Verträgen.

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cepAdhoc (veröff. 19.05.2020) PDF 267 KB Download
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