Energie
Reform der Strompreiskompensation
cepStudie
Unternehmen mit hohem Strombedarf können für die Mehrkosten aufgrund erhöhter Strompreise durch das EU-Emissionshandelssystem (ETS) von EU-Mitgliedstaaten eine „Strompreiskompensation“ erhalten, um die klimaschädliche Verlagerung stromintensiver Produktion aus der aus der EU (Carbon Leakage) zu verhindern. Die EU-Kommission will ihre ETS-Beihilfeleitlinien, nach denen sie die Vereinbarkeit von Strompreiskompensationen mit dem EU-Beihilferecht beurteilt, für die Zeit ab 2021 überarbeiten. Die cepStudie analysiert die wesentlichen klimapolitischen, ökonomischen und europarechtlichen Rahmenbedingungen der Strompreiskompensation. Auf dieser Basis entwickelt sie konkrete Empfehlungen, wie die ETS-Beihilfeleitlinien ab 2021 ausgestaltet werden sollten, damit die Strompreiskompensation wirksam zum Schutz des Erdklimas und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beitragen kann.
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cepStudie (veröff. 08.05.2019) | 938 KB | Download | |
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