Reform der Strompreiskompensation (cepInput)
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Energie

Reform der Strompreiskompensation (cepInput)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Die EU-Kommission hat im Januar 2020 ihren Entwurf für Beihilfeleitlinien im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem (EHS) ab 2021 u.a. zur Strompreiskompensation (SPK) veröffentlicht. Das cep hat den EHS-Leitlinien-Entwurf (2021-2030) bewertet.

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Die qualitative Bewertung zur Bestimmung der beihilfefähigen SPK-Sektoren muss beibehalten werden. Sektoren wie Kupfer oder Nickel, die aufgrund ihrer "Preisnehmerschaft" indirekte CO2-Kosten nicht weitergeben können, sollten aufgrund ihres Carbon-Leakage-Risikos weiterhin beihilfefähig sein. Die geplante Abschaffung der schrittweisen Absenkung der SPK-Höhe ("Degression") ist angesichts internationaler Wettbewerbsnachteile europäischer Unternehmen aufgrund der einseitigen und zunehmenden Kostenbelastung durch die EU-Klimapolitik geboten.

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cepStudie (veröff. 10.03.2020) PDF 356 KB Download
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