Verbraucher & Gesundheit
Neue Verbraucherkreditrichtlinie (cepAnalyse)
cepAnalyse
„Die EU sollte kein zusätzliches Informationsformular einführen“, fordert cep-Ökonom Philipp Eckhardt. Dieses schaffe keinen Mehrwert, sondern sorge für mehr unnötige Bürokratie. Eckhardt hat den Vorschlag der Kommission mit cep-Ökonom Marco Mazzone und cep-Jurist Patrick Stockebrandt untersucht.
Nach Ansicht der cep-Experten ist der Austausch von Informationen für die Prüfung der Kreditwürdigkeit grundsätzlich für beide Seiten sinnvoll. Laut Mazzone sind die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung jedoch noch nicht ausgereift. „Nicht für alle Verbraucherkredite sollte der gleiche Prüfungsmaßstab gelten“, betont der Ökonom. Außerdem sollte präzisiert werden, welche Daten für die Bonitätsprüfungen herangezogen werden dürfen. „Wir sind davon überzeugt, dass Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers ausreichend sein müssen“, sagt Mazzone.
Dass der Richtlinienvorschlag eine Deckelung von Zinssätzen und anderen Kosten vorsieht, halten die cep-Wissenschaftler für unnötig. „Die verbesserten Informationspflichten und die verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung sorgen bereits für einen ausreichenden Verbraucherschutz“, sagt Eckhardt.
Das Ziel, durch die Reform des Verbraucherkreditrechts für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, sei zwar richtig. „Aber gerade beim Widerrufsrecht fehlen klare Regelungen für eine zeitliche Begrenzung. Dies schafft eher Rechtsunsicherheit statt Rechtsklarheit“, betont cep-Jurist Stockebrandt.