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Kostensenkung Breitbandausbau (Verordnung)
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Die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle ist sachgerecht. Allerdings sollten nur TK-Breitbandnetzbetreiber mit unangreifbarer Marktmacht anderen TK-Netzbetreibern Zugang zu physischen Infrastrukturelementen gewähren müssen. Betreiber von Nicht-TK-Netzen sollten keinen Zugang gewähren müssen. Die Meldepflichten sollten nur für monopolistische TK-Netzbetreiber gelten. Zudem verstößt die Pflicht für Hausei-gentümer, bei Neubau oder umfangreicher Renovierung eine gebäudeinterne Infrastruktur einzurichten, gegen das Grundrecht auf Eigentum. Die Rechtsform einer Verordnung ist unverhältnismäßig.