Europäischer Währungsfonds (EWF) (Verordnung)
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Europäischer Währungsfonds (EWF) (Verordnung)

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll als „Europäischer Währungsfonds“ (EWF) in EU-Recht überführt werden. Darüber hinaus will die EU-Kommission eine finanzielle Letztsicherung für den Europäischen Bankenabwicklungsausschuss (SRB) durch den EWF einrichten.

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Status

Das cep sieht diese Pläne kritisch, denn für die Errichtung des EWF besitzt die EU keine Kompetenz. Dass Deutschland bei EWF-Entscheidungen im Dringlichkeitsverfahren im Ministerrat überstimmt werden kann, verstößt gegen die Verfassungsordnung des Grundgesetzes. Auch enthält die geplante Verordnung keinerlei Vorschläge für ein staatliches Insolvenzverfahren und streicht sogar die im ESM-Vertrag für Staatsanleihen zwingend vorgeschriebenen Umschuldungsklauseln. Weil bei der direkten Bankenrekapitalisierung außerdem Auflagen nicht zwingend vorgeschrieben sind, wird der Sanierungsdruck gesenkt.