EU-Verträge & -Institutionen
EU-Indikator – 2. Auflage
cepStudie
Allerdings lässt sich wie schon vor 22 Monaten bei der Vorstellung des 1. Indikators feststellen, dass die EU zunehmend von direkt anwendbaren Verordnungen Gebrauch macht, so dass deren Anteil kontinuierlich auf zuletzt 73 Prozent anstieg. Dies ist insofern bedenklich, weil so der bei EU-Richtlinien vorhandene Spielraum nationaler Parlamente, bei der Umsetzung auf nationale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen, kleiner wird. Um die europapolitische Schlagkraft des Bundestages zu steigern, regt das cep einige organisatorische Änderungen für das deutsche Parlament an, etwa die Etablierung von EU-Unterausschüssen in den jeweiligen Fachausschüssen sowie eine jährliche Festlegung europapolitischer Schwerpunktdossiers und eine darauf zugeschnittene Informationsbeschaffung.
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Presseinformation 103/2017 (veröff. 27.11.2017) |