EU-Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (Verordnung)
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EU-Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (Verordnung)

Die Europäische Kommission will der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) mehr Verantwortung für die Finanzaufsicht übertragen. Dabei können aus Sicht des cep die neuen Aufgaben der EBA, „ökologischen und sozialen Faktoren“ Rechnung zu tragen sowie den Verbraucherschutz zu fördern, zu Zielkonflikten mit ihrer eigentlichen Aufgabe, der Wahrung der Finanzstabilität, führen.

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Status

Positiv bewertet das cep die geplante Einrichtung eines weisungsunabhängigen Direktoriums, das Konflikte zwischen Aufsichtsbehörden schlichten und über Rechtsverstöße der Aufsichtsbehörden entscheiden soll. Das cep empfiehlt bei der weiteren Beratung über die Vorschläge zu berücksichtigen, dass über den strategischen Aufsichtsplan, Stresstests und die Kontrolle bei der Auslagerung von Banktätigkeiten dieses Direktorium, gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden und der EZB in einem EBA-Rat entscheiden soll.