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Cybersicherheit – Teil 2: Zertifizierung (Verordnung)
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Das cep erkennt an, dass EU-weite Regeln für die Cybersicherheitszertifizierung den Markt für cybersichere IKT-Produkte und Dienste durchaus beleben können. Allerdings ist fraglich, ob die EU-Kommission und die Cybersicherheitsagentur ENISA über das Wissen verfügen, für welche IKT-Produkte und Dienste ein ESCZ sinnvoll erscheint. Auch sollten die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung von ESCZ zwingend eingebunden werden. Aus Sicht des cep darf der EU-Gesetzgeber keine Cybersicherheitsregelungen erlassen, die die nationale Sicherheit der Mitgliedstaaten berühren.