PRESSEINFORMATION 74/2020
EU-Hilfe für Kapitalmärkte wegen COVID-19
Das Europäische Parlament berät heute über das "Erholungspaket für die Kapitalmärkte“, das die EU-Kommission im Sommer vorgelegt hatte. Das Centrum für Europäische Politik hat in drei Analysen die vorgeschlagenen Maßnahmen bewertet.
Bei der Bewertung des Paketes zur Erholung der Kapitalmärkte werden Licht und Schatten deutlich. Positiv sind die Anpassungen an der MiFID II-Richtlinie (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) zu bewerten, weil sie die administrativen Lasten für Wertpapierfirmen senken, ohne den Anlegerschutz zu gefährden. Die Vorschrift zum „Research Unbundling“ sollte dagegen vollständig abgeschafft werden. Es reicht aus, von den Wertpapierfirmen die Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte sowie der Kosten für die einzelnen Dienstleistungen zu verlangen.
Bei den Prospektpflichten sollte aus Sicht des Centrums für Europäische Politik die COVID-19-Pandemie nicht dafür herhalten dürfen, diese zu lockern. Denn vorhandene Informations-asymmetrien zwischen Anlegern und Emittenten verschwinden in einer Pandemie nicht einfach. Unter der vorgeschlagenen Anhebung der Schwelle für Begebungen von Nicht-Dividenwerten von Banken auf 150 Mio. Euro wird unweigerlich der Anlegerschutz leiden. Schwellenwerte, die eine Prospektpflicht auslösen (oder eben nicht), sind willkürlich. Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen, da Banken, die unterhalb der Schwelle emittieren, geringere Emissionskosten haben.
Die aufsichtsrechtlichen Erleichterungen bei den Verbriefungen von notleidenden Krediten (NPE) sind akzeptabel. Dies gilt auch für die Vorzugsbehandlung für bilanzwirksame synthetische Verbriefungen. Die vorgeschlagenen Ausnahmen für NPE-Verbriefungen spiegeln deren besonderen Eigenschaften wider. Die vorgeschlagene Lockerung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften ist akzeptabel, da sie auf vorrangige Tranchen von bereits stark preiskorrigierten NPEs beschränkt ist. Auch wenn die Erfahrungen mit der Vorzugsbehandlung für traditionelle („true-sale“) Verbriefungen begrenzt sind, ist die Vorzugsbehandlung auch für bilanzielle synthetische Verbriefungen akzeptabel. Die Mindestanforderungen an die Risikoübertragung und die Beschränkung auf vorrangige Tranchen, die zusätzliche Risikokonzentrationskriterien erfüllen, sind angemessene Bedingungen für eine solche Behandlung, da sie die Risiken für die Banken erheblich verringern. Allerdings bergen die Vorschläge die Gefahr, dass sich die Verknüpfung zwischen Banken und Staaten verschärfen (Nexus Bank-Staat), was die systemischen Risiken erhöhen könnte.
cepAnalyse: Paket zur Erholung der Kapitalmärkte