PRESSEINFORMATION 71/2021

Lebensmittelverschwendung: cep fordert doppelte Kennzeichnung auf Verpackungen

Freiburg/Berlin. In der EU landen jährlich rund neunzig Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Allein zehn Prozent davon sollen auf missverstandene Datumsangaben auf den Verpackungen zurückgehen. Oft ist den Verbrauchern die Bedeutung von Mindesthaltbarkeitsdatum („best before") und Verbrauchsdatum (use by") nicht klar. Noch in diesem Jahr will die Kommission deshalb Konsultationen zur Lebensmittelkennzeichnung einleiten. Brüssel stellt drei Optionen zur Diskussion.

Die Freiburger Denkfabrik Centrum für Europäische Politik (cep) hat diese Vorschläge untersucht. Kernaussage: „Wir plädieren dafür, dass beide Angaben auf die Verpackungen kommen“, sagt cep-Jurist Patrick Stockebrandt, der die Studie mit seiner Freiburger Kollegin Nathalja Nolen verfasst hat.

Die Kommission bietet bislang drei Optionen an: das Mindesthaltbarkeitsdatum bei bestimmten Produkten abzuschaffen, es vielleicht sogar komplett zu streichen oder die Kennzeichnung zu verbessern, wozu auch zählen könnte, beide Kennzeichnungen grundsätzlich auf Lebensmitteln anzugeben.

„Wir halten nichts davon, auf das Mindesthaltbarkeitsdatum komplett zu verzichten. Im Gegenteil: Wir plädieren dafür, beide bislang gebräuchlichen Angaben verpflichtend zu machen. So kann am besten vermieden werden, dass es zu Missverständnissen kommt und Lebensmittel zu früh weggeworfen werden“, betont Stockebrandt. Auf diese Weise könnten Verbraucher trotz aller unterschiedlichen Gewohnheiten in den Mitgliedstaaten klar erkennen, bis zu welchem Stichtag ein Lebensmittel unbedenklich verzehrt werden kann und entsprechend nachhaltig handeln.

Laut Stockebrandt ist es jedoch notwendig, vor einer Reform EU-weit die Datengrundlage über Lebensmittelverschwendung zu verbessern. Er fordert zudem: „Alle Reformüberlegungen sollten durch den Austausch bewährter Praktiken zu Informationskampagnen über Datumsangaben auf EU-Ebene ergänzt werden.“