PRESSEINFORMATION 65/2017
Stärkung des EU-Binnenmarkts
Unternehmen sollen künftig zur Herausgabe von Informationen an die EU-Kommission verpflichtet werden.
Die EU-Kommission will die Durchsetzung von EU-Recht und die Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen verbessern. Damit könnten dann auch Binnenmarktverstöße der Mitgliedstaaten leichter ermittelt und belegt werden. Aus Sicht des cep, das diesen Vorschlag in seiner jüngsten Analyse bewertete, könnte der Binnenmarkt damit gestärkt werden. Allerdings ist für die Autoren des cep unklar, ob die Kommission erlangte Unternehmensinformationen auch an die Mitgliedstaaten übermitteln darf, damit diese dann gegen Unternehmen, die EU-Recht verletzen, vorgehen können. Auch wird nicht deutlich, ob vertrauliche Informationen hinreichend vor einer Preisgabe an Dritte oder die Öffentlichkeit geschützt sind.
Bislang darf die Kommission nur in einigen speziellen Bereichen – etwa im EU-Kartell- und Beihilferecht – Unternehmen zur Übermittlung von Informationen verpflichten und die Herausgabe falscher oder irreführender Informationen sanktionieren. Die neue Verordnung weitet dies auf die Bereiche Binnenmarkt, Landwirtschaft und Fischerei, Verkehr, Umwelt und Energie aus. Neu ist zudem, dass die Kommission die Herausgabe falscher oder irreführender Informationen auch dann sanktionieren darf, wenn diese freiwillig weitergegeben wurden.
Wenn ein Mitgliedstaat die Binnenmarktvorschriften nicht einhält oder umsetzt, soll die Kommission dies künftig leichter ermitteln und belastbar belegen können. Die Durchsetzung des EU-Rechts im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren wird somit verbessert. Für die cep-Autoren ist es jedoch bedenklich, dass Informationen in aggregierter Form veröffentlicht werden können. Denn damit werden Unternehmen nicht zwingend vor negativen Auswirkungen z.B. auf den Gewinn geschützt.