PRESSEINFORMATION 62/2017
EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 17.07.-21.07.2017
Für die Zeit vom 17.07.-21.07.2017 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:
| Institution/ Agenda | cep-Statement | Ansprechpartner |
Montag, 17. Juli
| Brüssel: Brexit-Verhandlungswoche (bis 21.07.) zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU-Kommission über den Austritt der Briten aus der EU
| Nun wird in Arbeitsgruppen verhandelt. Zu den Hauptstreitpunkten gehört weiter die Rolle des Europäischen Gerichtshofs. Der Druck auf Premierministerin May, ihre Frontalopposition gegen den EuGH aufzugeben, steigt. Auch über die Höhe der „Austrittskosten“ wird verhandelt werden.
| Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter Finanzmärkte +49 761 38693-230
Urs Pötzsch EU-Verträge & -Institutionen + 49 761 38693-246
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Dienstag, 18. Juli
| Veröffentlichung des cepInputs „Komitologie-Reform 2017“
Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten im Komitologieverfahren, in dem etwa über die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels „Glyphosat“ entschieden wird, stärker in die Verantwortung nehmen.
| Die EU-Kommission sollte im Komitologieverfahren nicht nur den Rat, sondern auch das Europäische Parlament um eine unverbindliche Stellungnahme bitten können, wenn der Berufungsausschuss keine solche abgibt. Durch eine Stellungnahme der beiden demokratisch am stärksten legitimierten Organe der EU könnte sich die Kommission in umstrittenen Verfahren (siehe Glyphosat) politische Orientierung verschaffen.
| Urs Pötzsch EU-Verträge & -Institutionen + 49 761 38693-246
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Luxemburg: EuGH-Urteil zu Aufsichtsratswahl bei grenzüberschreitendem Konzern Der EuGH wird entscheiden, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, dass ein Mitgliedstaat das passive Wahlrecht für die Arbeitnehmervertreter in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens nur solchen Arbeitnehmern einräumt, die im Inland beschäftigt sind.
| Konkret wird der Streit eines Anteilseigners gegen die TUI AG verhandelt, für den u.a. die Tatsache, dass im Aufsichtsrat der TUI nur Vertreter deutscher Arbeitnehmer entsendet werden, eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit und eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellt. Der Generalanwalt am EuGH hält dies in seinen Schlussanträgen nicht für einen Verstoß. Seine Einschätzungen sind nicht bindend. | Till Brombach Binnenmarkt
+49/761/38693-244 | |
cep-Podiumsdiskussion in Freiburg: „Zerbricht die EU am Brexit? Die Folgen des Austritts der Briten für Wirtschaft und Politik
mit u.a. Alexander Graf Lambsdorff (MdEP) und Bert Van Roosebeke (cep) Moderation: Ronny Gert Bürckholdt (Badische Zeitung)
| Dienstag, 18. Juli 2017 19.00 Uhr
Humboldtsaal Freiburg Humboldtstraße 2 79098 Freiburg
| Wir bitten um verbindliche Anmeldung unter presse@cep.eu. | |
Mittwoch, 12. Juli | Tallinn: Informelle Tagung der Minister für Beschäftigung, Sozialpolitik und Gesundheit (bis 20.07.) u.a. zu Work-Life-Balance
| Wird der Vorschlag in dieser Form umgesetzt, kommen auf die nationalen Sozialsysteme einiger Mietgliedstaaten hohe Kosten zu. Unter den Mitgliedstaaten ist der Vorschlag jedoch umstritten. Einigen nordeuropäischen Staaten ist er nicht ambitioniert genug, während er einige neue Mitgliedstaaten – mit spärlichen Sozialsystemen – vor große Herausforderungen stellt.
| Matthias Dauner
+ 49 761 38693-245
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Luxemburg: EuGH verhandelt im Fall Schrems gegen Facebook Ireland Ltd.
Maximilian Schrems hatte 2014 bei den österreichischen Gerichten gegen Facebook Ireland eine Sammelklage wegen verschiedener datenschutzrechtlicher Verstöße erhoben. Neben eigenen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen macht Schrems darin auch Ansprüche anderer Facebook-Nutzer geltend, die diese ihm zur Geltendmachung abgetreten haben.
Der österreichische Oberste Gerichtshof hat dem EuGH in diesem Verfahren nun zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, in denen es allerdings nicht um Datenschutz, sondern allein um Fragen der internationalen Gerichtszuständigkeit geht. | Der EuGH verhandelt darüber, ob der Kläger Schrems als „Verbraucher“ anzusehen ist und als solcher die Klage an seinem Wohnsitz, d.h. vor den österreichischen Gerichten erheben durfte - und nicht am Sitz der beklagten Facebook Ireland Ltd. in Dublin. Facebook Ireland macht geltend, Schrems habe seine Verbraucherstellung verloren, da er im Zusammenhang mit der Rechtsdurchsetzung u.a. Bücher publiziere, entlohnte Vorträge halte und sich Ansprüche übertragen lasse. Demgegenüber beruft sich Schrems darauf, dass er sein Facebook-Konto nur privat nutze und die Sammelklage gemeinnützig organisiert sei. Der EuGH muss nun entscheiden, ob ein Verbraucher in einem solchen Fall seine Verbrauchereigenschaft verlieren kann, und ob ein Verbraucher an seinem Verbrauchergerichtsstand auch gleichgerichtete Ansprüche anderer Verbraucher mit geltend machen kann. Je nachdem, wie der EuGH entscheidet, wird die kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten in der EU möglicherweise deutlich erleichtert. Unabhängig davon wird die Entscheidung über die eigentlichen datenschutzrechtlichen Fragen hingegen durch das Verfahren vor dem EuGH zumindest erheblich verzögert.
| Dr. Anja Hoffmann
+49 761 38693-247 |