PRESSEINFORMATION 59/2016

EU-Klimaschutz: Gefahren wegen Emissionsverlagerung („Carbon Leakage“)

In einer Mitteilung hat die EU-Kommission dargelegt, wie die Europäische Union das in Paris vereinbarte globale Klimaschutzübereinkommen umsetzen soll.

Das Paris-Übereinkommen ist ein notwendiger Schritt hin zu effektivem Klimaschutz. Allerdings ist die Auffassung der Kommission, dass die Bestimmungen zur Emissionsverlagerung (Carbon-Leakage) „ausgewogen“ seien, nicht zutreffend, stellen Nima Nader und Götz Reichert vom cep in einer Analyse des Kommissionsvorschlages fest. Diese Bestimmungen sehen ab 2021 für abwanderungsgefährdete Unternehmen einen deutlich geringeren Anteil an kostenlos zugeteilten Zertifikaten vor als bisher und erhöhen somit ihre Kosten, ohne dass man davon ausgehen kann, dass dies im Rest der Welt gleichermaßen geschieht. „Dies verschärft das Abwanderungsrisiko erheblich und schadet dadurch den EU-Volkswirtschaften“, erklärt Götz Reichert.

Die von der Kommission angeregte Bepreisung von CO2-Emissionen auch in Drittstaaten schafft Anreize, weniger CO2 zu emittieren. „Allerdings erzeugt sie nur dann auch gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der THG-Reduktion, wenn die Höhe des CO2-Preises in allen Staaten gleich hoch ist“, ergänzt Nima Nader. Dies erfordere letztlich ein globales Handelssystem für Emissionsrechte, wovon man derzeit nicht ausgehen könne.

Die cepAnalyse finden Sie hier.