PRESSEINFORMATION 31/2018
Neue Anreize für Strukturreformen in EU
Die EU-Kommission will ein „Instrument“ zur finanziellen Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten einführen und es in einer Pilotphase testen.
Mit Finanzhilfen will die EU reformunwillige Mitgliedstaaten ködern. Dazu plant sie, ein „Instrument“ zur finanziellen Unterstützung von Strukturreformen einzuführen und es in einer Pilotphase zu testen. Damit reagiert die EU-Kommission darauf, dass Mitgliedstaaten die von der EU empfohlenen Strukturreformen bislang nicht ausreichend umsetzen. Dies führt dazu, dass das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU divergieren und so die Stabilität der Euro-Zone gefährdet wird. In ihrer Analyse des Kommissionsvorschlages weisen die Experten des cep darauf hin, dass das Instrument die Gefahr birgt, dass Mitgliedstaaten nur jene Strukturreformen vorschlagen, die sie ohnehin durchführen wollten. Außerdem kritisieren sie, dass nachvollziehbare Kriterien für die Bemessung der Finanzhilfe in der geplanten Pilotphase fehlen würden.
Hintergrund und Ziele
Die Kompetenz für die Wirtschaftspolitik – etwa die Fiskal-, Steuer-, und Arbeitsmarktpolitik – liegt mit wenigen Ausnahmen bei den Mitgliedstaaten. Die EU-Wirtschaftspolitik beschränkt sich daher vor allem auf die Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten.
Die Koordinierung der mitgliedstaatlichen Wirtschaftspolitiken erfolgt im Rahmen des „Europäischen Semesters“, in dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Reformprogramme übermitteln und an dessen Ende der Rat auf der Grundlage von Kommissionsberichten „länderspezifische Empfehlungen“ erlässt. Diese Empfehlungen beinhalten regelmäßig Strukturreformen in den Mitgliedstaaten. Laut Kommission setzen die Mitgliedstaaten die von der EU empfohlenen Strukturreformen nicht ausreichend um. Dies soll mit einem „Instrument“ zur Unterstützung von Strukturreformen geändert und so auch Einfluss und auf Bereiche und zeitliche Abfolge von Strukturreformen genommen werden. Einen konkreten Vorschlag dazu will die Kommission im Mai 2018 vorlegen. Das Instrument soll dann „nach“ 2020 eingeführt werden. Mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag möchte die Kommission es in einer Pilotphase 2018–2020 testen.
Wesentliche Änderungen zum Status quo
Bisher sollen die EU-Fonds den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU fördern (Kohäsionspolitik). In der Testphase sollen allerdings Fondsmittel auch für Strukturreformen der Mitgliedstaaten eingesetzt werden dürfen. Bislang sind im Rahmen der wirtschaftspolitischen Koordinierung nur Sanktionen möglich. Künftig soll die wirtschaftspolitische Koordinierung auch durch „Belohnungen“ gefördert werden.
cepAnalyse Instrument zur Unterstützung von Strukturreformen