Presseinformation 29/2024
Netzinfrastruktur: cep wirft Kommission Planwirtschaft vor
Berlin/Freiburg. Ob für die künstliche Intelligenz, virtuelle Welten oder den Verkehr der Zukunft. Hochmodernde Netzinfrastrukturen sind hierfür essenziell. In einem Weißbuch hat die Kommission Ideen für eine verbesserte Konnektivität gebündelt. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht darin gute Ansätze - erkennt aber auch planwirtschaftliche Züge.
„Die Erweiterung der Ziele des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation sollte unterbleiben, auch wenn dies aufgrund technologischer und geopolitischer Entwicklungen derzeit politisch opportun erscheint“, sagt cep-Experte Philipp Eckhardt, der das Weißbuch analysiert hat. Sie berge die Gefahr, dass aus rein industriepolitisch motivierten Intentionen in Marktprozesse eingegriffen wird.
Eine einheitlichere und stärker koordinierte Funkfrequenzpolitik hat laut Eckhardt das Potenzial für eine effizientere Frequenznutzung und eine Stärkung der Planungssicherheit und der Investitionsbereitschaft, insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Netzbetreibern. „Jedoch setzt eine stärkere Verlagerung auf die EU-Ebene regelmäßig eine ähnliche Ausgangslage in den Mitgliedstaaten voraus. Die Telekommunikationsmärkte sind aber auch heute noch von zahlreichen nationalen Besonderheiten geprägt.“
Die avisierte Festlegung eines Termins für die vollständige Außerbetriebnahme von Kupferkabelnetzen – das Jahr 2030 – weist nach Ansicht des cep-Forschers planwirtschaftliche Züge auf. „Sie soll das Entscheidungskalkül der Marktakteure derart beeinflussen, dass bestimmte politische Ziele, wie der rasche Ausbau von Netzen mit hoher Kapazität, schneller erreicht werden. Ob und wenn ja, wann eine Außerbetriebnahme erfolgt, sollte von den Marktakteuren selbst entschieden und nicht hoheitlich vorgegeben werden“, fordert Eckhardt.
Die cepAnalyse widmet sich insbesondere den im Weißbuch vorgestellten Plänen zur Vertiefung des Binnenmarkts. Sie untersucht die Ideen der Kommission zur Anpassung der Ziele des EU-Rechtsrahmens für den Telekommunikationssektors, zur künftigen Funkfrequenzpolitik, zur Regulierung des Zugangs zu Netzen, zur Außerbetriebnahme von Kupferkabelnetzen, zu Universaldienstverpflichtungen sowie zu Maßnahmen für eine möglichst nachhaltige digitale Transformation.