PRESSEINFORMATION 11/2017

EU vergaloppiert sich bei Energie-Effizienzvorgaben

Die EU-Kommission schlägt die Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie vor.

Für die EU soll ein verschärftes und nunmehr auch verbindliches Energieeinsparziel von 30% bis 2030 eingeführt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen den Mitgliedstaaten detaillierte Energieeinsparvorgaben auferlegt werden. So sollen sie auch nach 2020 sicherstellen, dass der Energieverbrauch von Endkunden jährlich um 1,5% sinkt. Aus Sicht des cep ist die Verschärfung des Energieeinsparziels auf EU-weit verbindliche 30% im Gegensatz zum Emissionshandel ungeeignet, die eigentlichen umwelt- und energiepolitischen Ziele – Klimaschutz und Versorgungssicherheit – treffsicher und kosteneffizient zu erreichen. Die Autoren der jüngsten Analyse des cep kommen deshalb zu dem Schluss, dass verbindliche EU-Energieeinsparvorgaben für die Mitgliedstaaten – insbesondere die Vorgabe, jährlich 3% der öffentlichen Gebäude der Zentralregierungen zu renovieren – verfehlt sind. Zudem verstoßen diese gegen das Subsidiaritätsprinzip. Die Ausweitung des Emissionshandelssystems auf andere Sektoren sei die bessere Alternative.

 

Hintergrund

 

Die derzeitige Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) gibt für 2020 ein – unverbindliches – EU-weites Energieeinsparziel von 20% gegenüber dem prognostizierten Verbrauch vor. Sie bildet außerdem den EU-Rechtsrahmen zur Festlegung unverbindlicher „nationaler Energieeffizienzziele“ für 2020 und von Energieeffizienzmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten. Der Europäische Rat hat schon 2014 ein – unverbindliches – EU-Energieeinsparziel von 27% bis 2030 beschlossen, außerdem eine Prüfung bis 2020, ob dieses Ziel auf 30% angehoben werden soll.

 

Zukünftig soll für 2030 ein – verbindliches – EU-weites Energieeinsparziel von 30% gelten. Zur Erreichung dieses Ziels müssen die Mitgliedstaaten – unverbindliche – „nationale Energieeffizienzbeiträge“ festlegen. Bei der Festlegung ihrer nationalen Energieeffizienzbeiträge müssen die Mitgliedstaaten die EU-Energieeffizienzziele für 2020 und 2030 „berücksichtigen“ und können dabei „nationale Gegebenheiten“ – z.B. ihr „Potential für kostenwirksame Energieeinsparungen“ – einbeziehen. Die Kommission kann weitere Maßnahmen auf EU-Ebene ergreifen, falls sich die unverbindlichen nationalen Ziele nicht auf das EU-weite Ziel aufsummieren.

 

cepAnalyse Energieeffizienz