Presseinformation 11/2024
EU-Vorschlag zum Austausch von Finanzdaten: cep bemängelt fehlende Ausgewogenheit
Berlin/Freiburg. Die Kommission will Hürden abbauen, damit Dritte mit Kundendaten von Finanzinstituten leichter neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln können. Grundlage bildet ein Rechtsakt für ein offenes Finanzwesen. Die Verordnung regelt den Zugang, die Weitergabe und die Nutzung von finanzbezogenen Kundendaten. Das Centrum für Europäische Politik (cep) äußerst Bedenken. Die Regulierung sei weder verhältnismäßig noch praxistauglich.
Die Kommission will eine Vielzahl von Finanzinstituten verpflichten, die Daten ihrer Kunden mit Dritten teilen zu müssen. Die cep-Finanzmarktexperten Phillipp Eckhardt und Anastasia Kotovskaia sehen das jedoch kritisch. „Der Ansatz, ungeachtet eines festgestellten Marktversagens eine Vielzahl von Finanzinstituten zur Bereitstellung und Weitergabe von Daten zu verpflichten, geht zu weit“, sagt Eckhardt. „Weniger wäre mehr gewesen.“
Finanzinformationsdienstleister aus Drittstaaten sollen Zugang zu Kundendaten von Finanzinstituten in der EU erhalten. Dafür sollen sie keine Niederlassung in der EU benötigen. Sie müssten lediglich einen gesetzlichen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat benennen. „Das birgt die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. Außerdem fehlt es an gleichwertigen Möglichkeiten für EU-Unternehmen, auf Kundendaten von Finanzinstituten aus Drittstaaten zuzugreifen“, kritisiert Anastasia Kotovskaia.